Details zur Tätigkeit Dolmetscher/in / Übersetzer/in

Die Tätigkeit der Dolmetscher umfasst die mündliche und schriftliche Übertragung, die der Übersetzer nur die schriftliche Übertragung einer Sprache. Zur Sprachenübertragung und Gebärdensprachenübertragung für gerichtliche, behördliche und notarielle Zwecke werden Dolmetscher und Übersetzer für das Gebiet des Landes Mecklenburg-Vorpommern öffentlich bestellt und allgemein beeidigt. Als Dolmetscher oder Übersetzer kann auf Antrag bestellt werden, wer

- Angehöriger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union ist oder in Mecklenburg-Vorpommern seine berufliche Niederlassung oder seinen Wohnsitz hat,

- volljährig ist,

- die erforderliche persönliche Zuverlässigkeit besitzt und

- seine fachliche Eignung aufgrund einer abgeschlossenen Ausbildung oder in sonstiger Weise nachgewiesen hat.

Zuständig für die öffentliche Bestellung ist in Mecklenburg-Vorpommern der Präsident des Oberlandesgerichtes Rostock.


Ihre zuständige Stelle

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