Hilfe

Benötigen Sie Unterstützung?

Oft gestellte Fragen und die dazugehörigen Antworten sollen Ihnen an dieser Stelle als Quintessenz einen schnellen Einstieg in das Portal des Einheitlichen Ansprechpartners bieten. Aber nicht immer finden alle individuellen Fragestellungen hier ihre allgemeine Antwort. Wenden Sie sich daher gerne auch persönlich an uns, wenn Ihre Fragen unbeantwortet geblieben sind.

Kontakt

Gemeinsame Koordinierungsstelle
Industrie- und Handelskammer Neubrandenburg für das östliche Mecklenburg-Vorpommern
Katharinenstraße 48
17033 Neubrandenburg
Telefon: 0395 5597-5115
Heide Klopp
Telefon: 0395 5597-5115
Telefax: 0395 5597-5116

Fallen für die Inanspruchnahme des Einheitlichen Ansprechpartners Kosten/Gebühren an? Wenn ja, wie werden diese bezahlt?

Unsere Beratung und Informationsrecherche ist für Sie kostenfrei. Erst bei erfolgter Antragstellung über den Einheitlichen Ansprechpartner stellen wir Ihnen je angefangene 30 Minuten eine Gebühr in Höhe von 27 Euro, jedoch nicht mehr als 50 % der Gesamtgebühren aller koordinierten Verfahren, in Rechnung.

Wie kann ich mit dem Einheitlichen Ansprechpartner Kontakt aufnehmen?

Der Einheitliche Ansprechpartner Mecklenburg-Vorpommern ist telefonisch, persönlich, per E-Mail, Fax oder schriftlich für Sie da.

In welcher Sprache kann ich mich an den Einheitlichen Ansprechpartner wenden?

Eine Kontaktaufnahme mit einem physischen Einheitlichen Ansprechpartner ist in Deutsch oder Englisch möglich.

Was kann ich über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln?

Der Einheitliche Ansprech­partner informiert und berät Sie branchen­un­abhängig für alle Verfahren und Formalitäten für die Ausübung oder Aufnahme einer Dienst­leistungs­tätigkeit, sofern diese unter die Dienst­leistungs­richt­linie fällt. Davon betroffen ist ein großes Spektrum an Verfahren von der Gewerbe­an­meldung bis hin zur Eintragung in die Hand­werks­rolle oder ein Register. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihr Vorhaben über den Ein­heit­lichen Ansprech­partner abgewickelt werden kann, wenden Sie sich bitte an die gemeinsame Koordinierungs­stelle.

Was wird online durch den Antragsassistenten unterstützt?

Sie können ein Unternehmen neu anmelden, Ihr bestehendes Unternehmen erweitern bzw. grenzüberschreitend tätig werden, den Sitz verlegen oder das Gewerbe abmelden. Wenn Sie etwas anderes planen, schauen Sie in die Liste der verfügbaren Verwaltungsleistungen und wählen selbst oder wenden Sie sich an den für Sie zuständigen Einheitlichen Ansprechpartner.

Wer hat Zugriff auf die eingehenden Dokumente, wenn das Verfahren über den Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt wird?

Nutzen Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners, werden Ihre Dokumente stets vertraulich behandelt. Ihr Einheitlicher Ansprechpartner kann vollumfänglich auf die von Ihnen zugesandten Dokumente zugreifen und leitet diese an die jeweils zuständigen Behörden weiter. Diese haben dann lediglich in die Dokumente Einsicht, für die sie zuständig sind.