Details zur Tätigkeit Versand- und Interneteinzelhandel

Darunter fallen Einzelhandelstätigkeiten des Versandhandels mit anderen Waren als Textilien, Bekleidung, Schuhen und Lederwaren auch unter Einsatz des Internets. Der Käufer trifft anhand von Anzeigen, Katalogen, Informationen auf Webseiten, Mustern oder anderen Werbemitteln seine Wahl. Die Bestellung erfolgt per Post, per Telefax, telefonisch oder über das Internet. Die erworbenen Produkte können entweder direkt aus dem Internet heruntergeladen oder physisch an den Kunden ausgeliefert werden. Ebenfalls kann ein Direktverkauf über Fernsehen, Hörfunk und Telefon oder eine Internet-Auktion vorgenommen werden. Zwar gibt es keine besonderen beruflichen Qualifikationen, welche für das Betreiben des Versand- und Internethandels vorausgesetzt werden. Jedoch existieren mittlerweile für den Bereich des e-Commerce eine Vielzahl besonderer Rechtsvorschriften wie das Telemediengesetz (TMG), das e-Commerce- und Fernabsatzrecht des BGB, die Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach Bürgerlichem Recht (BGB-InfoV) und das Signaturgesetz (SigG). Im Einzelfall bestehende Genehmigungserfordernisse oder Nachweispflichten einer Sachkunde bestehen auch im Fernabsatzgeschäft.


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