Details zur Tätigkeit Post-, Kurier- und Expressdienst

Unternehmen, die nicht auf der Grundlage einer Universaldienstverpflichtung arbeiten, bieten die Abholung, Sortierung, Beförderung und Zustellung (national oder international) von Briefpost, Päckchen und Paketen an. Die Beförderung kann auf verschiedene Art sowohl mit eigenen Fahrzeugen als auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln erfolgen. Zustelldienste umfassen u. a. auch lokale Liefer- und Botendienste (z. B. Pizzaservice).

Wer Briefsendungen, deren Einzelgewicht nicht mehr als 1 000 Gramm beträgt, gewerbsmäßig für andere befördert, d. h. einsammelt, weiterleitet oder ausliefert, bedarf der Erlaubnis (Lizenz) der Regulierungsbehörde. Nachfolgende Tätigkeiten sind nicht erlaubnispflichtig, bedürfen aber einer Anzeige bei der Regulierungsbehörde:

- Beförderung von Briefsendungen über 1 000 Gramm

- adressierte Pakete bis 20 kg - Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitungen oder Zeitschriften

- Kurierdienst

- Beförderung von Briefsendungen als Subunternehmer (Erfüllungsgehilfe).

Wenn für den Transport der Postgüter Kraftfahrzeuge ab 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht inkl. Anhänger eingesetzt werden, ist zusätzlich eine Erlaubnis nach dem Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) erforderlich. Diese wird von der zuständigen Behörde erteilt, wenn der Unternehmer fachlich geeignet, persönlich zuverlässig und finanziell leistungsfähig ist.


Ihre zuständige Stelle

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