Details zur Tätigkeit Pfandleiher/in

Der Pfandleiher gewährt ein Gelddarlehen gegen ein Faustpfand, das zur Sicherung des Darlehens nebst Zinsen und Kosten dient. Wesentlich ist, dass dem Darlehensgeber das Recht eingeräumt und die Möglichkeit gegeben wird, Befriedigung aus dem Pfand durch Verkauf ohne Einschaltung des Gerichtes zu suchen. Wer das Geschäft eines Pfandleihers oder Pfandvermittlers betreiben will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Weitere Pflichten des Pfandleihers zum Schutz der Allgemeinheit und der Verpfänder sind in der Pfandleiherverordnung geregelt.


Ihre zuständige Stelle

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