Details zur Tätigkeit Einzelhandel mit Blumen, Pflanzen, Sämereien und Düngemitteln

Eine besondere berufliche Qualifikation wird für die Ausübung dieser Tätigkeit nicht vorausgesetzt. Soweit Pflanzenschutzmittel angeboten werden, ist für die Beratung und Abgabe von diesen der Nachweis der Sachkunde nach der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung notwendig.


Ihre zuständige Stelle

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