Details zur Tätigkeit Tiertrainer/in

Das gewerbsmäßige Züchten oder Halten von Wirbeltieren, außer landwirtschaftliche Nutztiere und Gehegewild, das Handeln, das Unterhalten eines Reit- oder Fahrbetriebes sowie das Zurschaustellen bzw. zur Verfügungstellen von Tieren dafür ist nach dem Tierschutzgesetz erlaubnispflichtig. Das gilt auch für Tierpensionen, Schutzausbildung von Hunden u. Ä. Voraussetzung ist, dass die jeweils verantwortliche Person im Betrieb aufgrund ihrer Ausbildung oder ihres bisherigen beruflichen bzw. sonstigen Umgangs mit Tieren die für die Tätigkeit erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten hat. Der Nachweis darüber ist auf Verlangen des zuständigen Veterinäramtes in einem Fachgespräch zu erbringen.


Ihre zuständige Stelle

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