Details zur Tätigkeit Call Center

Ein Call Center kann zum einen für eingehende, zum anderen für ausgehende Anrufe tätig werden. Bei eingehenden Anrufen sind folgende Tätigkeiten umfasst:

- Entgegennahme durch Mitarbeiter

- automatische Verteilung von Anrufen

- integrierte Computer-/Telefon-Systeme

- interaktive Sprachausgabesysteme oder ähnliche Verfahren zur Annahme von Aufträgen

- Weitergabe von Produktinformationen - Bearbeitung von Kundenanfragen und -beschwerden.

Für ausgehende Anrufe werden ähnliche Verfahren zum Verkauf oder zur Vermarktung von Waren oder Dienstleistungen an potentielle Kunden, zur Durchführung von Marktforschungsmaßnahmen, Meinungsumfragen und ähnlichen Tätigkeiten für Kunden angewandt. Insbesondere beim Telefonmarketing sind die Vorschriften des Wettbewerbsrechts zu beachten. Ein Werbeanruf bei einem Verbraucher ohne dessen vorherige ausdrückliche Einwilligung oder bei einem Unternehmer ohne dessen zumindest mutmaßliche Einwilligung ist wettbewerbswidrig.


Ihre zuständige Stelle

Bitte geben Sie Ihren Tätigkeitsort an.