Details zur Tätigkeit Versicherungsberater/in

Versicherungsberater ist, wer gewerbsmäßig Dritte bei der Vereinbarung, Änderung oder Prüfung von Versicherungsverträgen oder bei der Wahrnehmung von Ansprüchen aus Versicherungsverträgen im Versicherungsfall berät oder gegenüber dem Versicherer außergerichtlich vertritt, ohne von einem Versicherer einen wirtschaftlichen Vorteil zu erhalten oder in anderer Weise von ihm abhängig zu sein. Die Versicherungsberatung ist eine Rechtsberatung. Sie darf nur von einem Versicherungsberater ausgeübt werden, der eine Erlaubnis von der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) erhalten hat. Versicherungsberater sind unabhängige und neutrale Berater und Vertreter ihrer Mandanten in allen Versicherungsangelegenheiten. Sie müssen frei von Abhängigkeiten sein, die ihre Tätigkeit beeinträchtigen könnten. Versicherungsberater dürfen daher von den Versicherungsunternehmen keine Provision annehmen.


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