Details zur Tätigkeit Unternehmensberatung

Der Unternehmensberater befasst sich u. a. mit der Prozessoptimierung, Strategieberatung, Expansionsbegleitung und Krisenbewältigung bestehender Unternehmen sowie der Beratung von Existenzgründern. Die Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit als Unternehmensberater ist nicht an vorgeschriebene Qualifikationen oder Genehmigungen geknüpft. Nach § 18 Einkommenssteuergesetz gelten u. a. beratende Volks- und Betriebswirte als freiberuflich Tätige. Wer als Unternehmensberater eine ähnliche Qualifikation aufzuweisen hat und das Beratungsfach relativ breit ausübt, kann ebenfalls als Freiberufler gelten. Ansonsten wird die Tätigkeit des Unternehmensberaters als Gewerbe eingestuft. Mit der Aufnahme eines Gewerbes wird jedes Unternehmen IHK-zugehörig.


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