Details zur Tätigkeit Straßenbauer/in

Das Straßenbauer-Handwerk charakterisiert sich durch die Herstellung und Instandhaltung von Verkehrsflächen, insbesondere von Wegen, Plätzen, Straßen, Ver- und Entsorgungsleitungen und –anlagen, Gleisanlagen, Sport- und Spielanlagen.

Abgrenzung zur Industrie: Das Vorliegen einer handwerksmäßigen oder nichthandwerksmäßigen Betriebsform kann nur nach dem Gesamtbild des jeweiligen Betriebes auf Grund des aktuellen Entwicklungsstandes und der jeweiligen Branchenüblichkeit beurteilt werden. Die Prüfung ist anhand der nachfolgenden, von der Rechtsprechung entwickelten Abgrenzungskriterien vorzunehmen. Wichtig ist, dass meist keines der folgenden Merkmale allein ausreicht. Umgekehrt müssen nicht sämtliche Merkmale für das Abgrenzungsergebnis erfüllt sein. Dabei reicht es nicht aus, ausgeübte Tätigkeiten verbal als „nichthandwerklich“ oder „industrielle Fertigung“ zu bezeichnen, um die Handwerksrollenpflicht zu vermeiden, sondern es kommt darauf an, dass industrielle Fertigungsansätze auch tatsächlich gegeben sind:

• Technische Betriebsausstattung z. B. umfangreicher Maschineneinsatz (eher industriell)

• Arbeitsteilung / Spezialisierung

• Fachliche Qualifikation der Mitarbeiter z. B. umfassend handwerksmäßig ausgebildete Belegschaft (eher handwerksmäßig)

• Anforderungen an Betriebsinhaber / Überschaubarkeit des Betriebs z. B. Möglichkeit der persönlichen Mitarbeit des Betriebsinhabers bzw. Betriebsleiters im handwerklich-fachlichen Bereich (eher handwerksmäßig)

• Betriebsgröße z. B. örtlicher Wirkungskreis, Anzahl der Beschäftigten, Höhe des Umsatzes und Kapitaleinsatz

• Fertigungsart z. B. Serienfertigung als industrielle Herstellung


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