Details zur Tätigkeit Sachverständige/r Gewerbe (öffentlich bestellt)

Die Industrie- und Handelskammern können auf Antrag Sachverständige auf den Gebieten der Wirtschaft einschließlich des Bergwesens, der Hochsee- und Küstenfischerei sowie der Land- und Forstwirtschaft einschließlich des Garten- und Weinbaues öffentlich bestellen und vereidigen, die persönlich geeignet sind und nachweislich über überdurchschnittliche Fachkenntnisse verfügen. Die öffentliche Bestellung hat den Zweck, Gerichten, Behörden und der Öffentlichkeit besonders sachkundige und persönlich geeignete Sachverständige zur Verfügung zu stellen, deren Aussagen besonders glaubhaft sind. Sie umfasst die Erstellung von Gutachten und andere Sachverständigenleistungen wie Beratungen, Überwachungen, Prüfungen, Erteilung von Bescheinigungen sowie schiedsgutachterliche und schiedsrichterliche Tätigkeiten. Die Rechte und Pflichten von öffentlich bestellten Sachverständigen sind insbesondere in den Sachverständigenordnungen der Industrie- und Handelskammern geregelt. Die Bezeichnung "öffentlich bestellt und vereidigt" ist gesetzlich geschützt.


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