Details zur Tätigkeit Makler/in (Immobilien)

Der Makler vermittelt gewerbsmäßig den Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume oder weist die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nach. Er bedarf dafür einer Erlaubnis der zuständigen Behörde.


Ihre zuständige Stelle

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