Details zur Tätigkeit Entrümpelungsdienst

Der Entrümplungsdienst bietet Haushalts-, Wohnungs- und Betriebsauflösungen an. Während für die eigentlichen Dienstleistungen keine besonderen beruflichen Qualifikationen vorausgesetzt werden, ist beim Transport abhängig vom jeweils benutzten Fahrzeug eine Genehmigungspflicht zu beachten: Hat das Kraftfahrzeug ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen (t), einschließlich Anhänger, unterliegt die Beförderung von Gütern den Bestimmungen des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG). Für eine Tätigkeit als Unternehmer ist dann eine Erlaubnis/EU-Lizenz erforderlich, die von der zuständigen Behörde erteilt wird. Voraussetzung für die Erteilung ist der Nachweis der fachlichen Eignung, der persönlichen Zuverlässigkeit und der finanziellen Leistungsfähigkeit. Werden Fahrzeuge unterhalb dieser Gewichtsgrenze eingesetzt, reicht eine Gewerbeanmeldung aus.


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