Details zur Tätigkeit Hausmeisterdienst

Die Tätigkeit eines Hausmeisters besteht im Wesentlichen darin, die Betreuung von Immobilien zu übernehmen und dabei vor allem für Sauberkeit, Sicherheit und Funktionsfähigkeit der Einrichtungen und Anlagen zu sorgen. Er darf alle aufsichtführenden und pflegerischen Arbeiten sowie einfache Instandsetzungsarbeiten durchführen, die nicht wesentliche zulassungspflichtige handwerkliche Tätigkeiten darstellen. Darunter fallen im Allgemeinen einfachere Arbeiten, die in kurzer Zeit erlernbar oder für das Handwerk nebensächlich sind. Die Tätigkeiten beschränken sich darauf, Störungen oder Schäden zu erkennen und zu beurteilen, kleinere Störungen oder Schäden zu beheben bzw. zu entscheiden, ob ein Fachbetrieb eingebunden werden muss.


Ihre zuständige Stelle

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