Details zur Tätigkeit Einzelhandel mit Textilien
Davon umfasst sind der Einzelhandel mit Dekorations- und Möbelstoffen, dekorativen Decken und Kissen, Stuhl- und Sesselauflagen u. Ä., Matratzen, Steppdecken, Bettdecken, Kopfkissen, Bettwaren u. a., Haus- und Tischwäsche (z. B. Hand-, Bade- und Geschirrtücher, Tischdecken, Stoffservietten, Bettwäsche), Kurzwaren (z. B. Nähnadeln, handelsfertig aufgemachte Näh-, Stopf- und Handarbeitsgarne, Knöpfe, Reißverschlüsse) sowie mit Ausgangsmaterial für Handarbeiten zur Herstellung von Teppichen und Stickereien.
Die Eröffnung und selbstständige Führung eines Fachgeschäftes für Textilien wird durch keinerlei spezielle Rechtsvorschriften eingeschränkt.