Details zur Tätigkeit Einzelhandel mit Textilien

Davon umfasst sind der Einzelhandel mit Dekorations- und Möbelstoffen, dekorativen Decken und Kissen, Stuhl- und Sesselauflagen u. Ä., Matratzen, Steppdecken, Bettdecken, Kopfkissen, Bettwaren u. a., Haus- und Tischwäsche (z. B. Hand-, Bade- und Geschirrtücher, Tischdecken, Stoffservietten, Bettwäsche), Kurzwaren (z. B. Nähnadeln, handelsfertig aufgemachte Näh-, Stopf- und Handarbeitsgarne, Knöpfe, Reißverschlüsse) sowie mit Ausgangsmaterial für Handarbeiten zur Herstellung von Teppichen und Stickereien.

Die Eröffnung und selbstständige Führung eines Fachgeschäftes für Textilien wird durch keinerlei spezielle Rechtsvorschriften eingeschränkt.


Ihre zuständige Stelle

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