Details zur Tätigkeit Einzelhandel mit Bekleidung
Darunter fällt der Einzelhandel mit Oberbekleidung und Wäsche, Gürteln, Hosenträgern, Handschuhen, Krawatten, Schals, Tüchern und Pelzwaren. Die Eröffnung und selbstständige Führung eines Bekleidungsfachgeschäftes wird durch keinerlei spezielle Rechtsvorschriften eingeschränkt.
Leistungen des Einheitlichen Ansprechpartners
Informationen
- Steuerliche Erfassung der Gewerbetätigkeit
- Musik - Urheberrechte bei Abspielen, Herstellen oder Anbieten - GEMA
- Informationspflichten für Erbringer von Dienstleistungen
- Verpackungen - Rücknahme und Entsorgungspflicht
- Preisauszeichnung nach der Preisangabenverordnung
- Gewerbeabfall - Getrennthaltung und Entsorgung von gewerblichen Siedlungsabfällen
- Verwaltungsleistung als Einheitlicher Ansprechpartner der IHK
- Verwaltungsleistung als Einheitlicher Ansprechpartner der IHK
Ihre zuständige Stelle
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