Details zur Tätigkeit Einzelhandel mit Bekleidung
Darunter fällt der Einzelhandel mit Oberbekleidung und Wäsche, Gürteln, Hosenträgern, Handschuhen, Krawatten, Schals, Tüchern und Pelzwaren. Die Eröffnung und selbstständige Führung eines Bekleidungsfachgeschäftes wird durch keinerlei spezielle Rechtsvorschriften eingeschränkt.
Ihre zuständige Stelle
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