Details zur Tätigkeit Detekteien
Die Detektei ist erlaubnisfrei, gehört jedoch zu den überwachungsbedürftigen Gewerben. Der Kauf- oder Warenhausdetektiv, der den Schutz vor Ladendieben bietet, übt hingegen eine erlaubnispflichtige Tätigkeit des Bewachungsgewerbes nach § 34a der Gewerbeordnung aus.
Ihre zuständige Stelle
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