Details zur Tätigkeit Energieberater/in

Beratung über Heizungssysteme, Energiesparmaßnahmen u. ä. Wenn Sie im Rahmen des Förderprogrammes des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausflugkontrolle (BAFA) zur sparsamen und rationellen Energieverwendung in Wohngebäuden vor Ort beraten wollen, müssen Sie sich zunächst bei der BAFA registrieren lassen. Neben der notwendigen Zuverlässigkeit und Unabhängigkeit ist dafür Voraussetzung, dass Sie Ingenieur oder Architekt sind und durch Ihre berufliche Tätigkeit oder Aus- bzw. Fortbildung die für eine Energieberatung im Rahmen des Förderprogramms notwendigen Fachkenntnisse erworben haben oder einen Lehrgang der Handwerkskammer zum/zur geprüften „Gebäudeenergieberater/-in (HWK)“ oder einen geeigneten Ausbildungskurs erfolgreich absolviert haben, dessen Mindestinhalte und Eingangsvoraussetzungen vom Bundesamt für Wirtschafts- und Ausfuhrkontrolle zuvor festgelegt worden sind.


Ihre zuständige Stelle

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