Details zur Tätigkeit Hufbeschlagschmied/in

Der Huf- und Klauenbeschlag darf nur von geprüften und staatlich anerkannten Hufbeschlagschmieden und Hufbeschlagschmiedinnen ausgeübt werden. Die Voraussetzungen für die Anerkennung sind im Gesetz über den Beschlag von Hufen und Klauen geregelt.


Ihre zuständige Stelle

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