Details zur Tätigkeit Schulbuslinienverkehr

Beförderung von Schülern im Linienverkehr mit Bussen. Die Schülerbeförderung ist erlaubnispflichtig nach dem Personenbeförderungsgesetz. Führer von Fahrzeugen, die bei der Schülerbeförderung eingesetzt werden, müssen außerdem im Besitz einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung sein (§ 48 FeV).


Ihre zuständige Stelle

Bitte geben Sie Ihren Tätigkeitsort an.