Details zur Tätigkeit Güterverkehr

Die Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen (Kfz) unterliegt den Bestimmungen des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG). Kfz im Sinne des GüKG sind solche mit einem zulässigen Gesamtgewicht (zGG) von mehr als 3,5 Tonnen (t) einschließlich Anhänger. Wer als Unternehmer(in) in Deutschland gewerblichen (entgeltlich oder geschäftsmäßigen) Güterkraftverkehr mit bezeichneten Kraftfahrzeugen betreiben will, benötigt dazu eine

• Güterkraftverkehrserlaubnis für innerdeutschen Verkehr und/oder

• Gemeinschaftslizenz (auch „EG-Lizenz“ genannt) für innerdeutschen und EU-Verkehr sowie Verkehr mit den nicht zur EU gehörenden Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), Norwegen, Island, Liechtenstein sowie der Schweiz.


Ihre zuständige Stelle

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