Details zur Tätigkeit Brennstoffhandel

Direktverkauf von Brennstoffen (Heizöl, Brennholz usw.) vom Lager, die bei Bedarf an die Kunden ausgeliefert werden. Wenn für den Transport des Brennstoffes Kraftfahrzeuge ab 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht inkl. Anhänger eingesetzt werden, ist zusätzlich eine Erlaubnis nach dem Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) erforderlich. Diese wird von der zuständigen Behörde erteilt, wenn der Unternehmer fachlich geeignet, persönlich zuverlässig und finanziell leistungsfähig ist. Bei dem Transport von Heizöl und Flüssiggas müssen auch die einschlägigen Bestimmungen des ADR (Internationales Übereinkommen über die Beförderung gefährlicher Güter) für den Straßentransport sowie die dazugehörigen Vorschriften beachtet werden.


Ihre zuständige Stelle

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