Details zur Tätigkeit Bauträger/in

Der Bauträger bereitet Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung vor oder führt sie durch. Er ist in der Regel (bei Beginn der Bauarbeiten) Eigentümer des Baugrundstückes, hat maßgeblichen Einfluss auf die Planung und den gesamten Ablauf des Bauvorhabens. Er ist verantwortlich für das gesamte Baugeschehen, insbesondere auch gegenüber den Bauaufsichtsbehörden. Alle den Bau betreffenden Verträge werden von ihm oder für ihn abgeschlossen. Die Tätigkeit als General(bau)unternehmer, der aufgrund eines Auftrages eines Bauherren Bauleistungen erbringt, reicht für die Bauträgereigenschaft nicht aus. Die Ausübung einer Bauträgertätigkeit ist erlaubnispflichtig.


Ihre zuständige Stelle

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