Details zur Tätigkeit Baubetreuer/in

Der Baubetreuer bereitet gewerbsmäßig Bauvorhaben im fremden Namen für fremde Rechnung wirtschaftlich vor oder führt sie durch. Er wird im Außenverhältnis zu Dritten nur im Namen des Bauherrn tätig. Im Innenverhältnis handelt er auf Rechnung desjenigen, dessen Geschäft das Bauvorhaben ist. Seine Tätigkeit besteht in der wirtschaftlichen Vorbereitung und Durchführung eines Bauvorhabens. Er beschafft z. B. das Grundstück im Namen und für Rechnung seines Auftraggebers, Baufinanzierungsmittel, disponiert über Baukonten und weiteres. Über die Verwendung der Mittel legt er dem Bauherrn Rechnung und kalkuliert gegebenenfalls die Miete oder den Kaufpreis. Die Ausübung der Tätigkeit eines Baubetreuers ist erlaubnispflichtig.


Ihre zuständige Stelle

Bitte geben Sie Ihren Tätigkeitsort an.